Anhebung der Altersgrenzen

Mit seinem "Gesetz zur Anpassung an die demografische Entwicklung" vom 20. April 2007 hat der Bundestag beschlossen, das Regelalter für den Renteneintritt anzuheben: So beginnt die Rente nicht mehr mit 65 Jahren, sondern mit 67 Jahren. Die Anhebung der Altersgrenzen erfolgt schrittweise und betrifft die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1964. Ab 2012 wird das Eintrittsalter jedes Jahr um einen Monat verschoben. 2024, zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, hat die Anhebung der Altersgrenzen dann das Eintrittsalter von 66 Jahren erreicht. Mit anderen Worten: Für den Geburtsjahrgang 1958 beginnt die Rente mit 66 Jahren. Ab dem Jahr 2036 beginnt die Rente mit 67 Jahren; der erste davon betroffene Jahrgang ist der Geburtsjahrgang 1967.Notwendig geworden ist die Anhebung der Altersgrenzen wegen des demografischen Wandels: Immer weniger Arbeitnehmer müssen in Zukunft immer mehr Rentner finanzieren. Dadurch geraten die gesetzlichen Rentenversicherer in Druck, der durch das Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen gemildert werden soll.