Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

In dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sind die Bedingungen zu den staatlich geförderten Anlagemöglichkeiten zu der privaten Altersvorsorge geregelt. Die Erfüllung dieser Bedingungen für die Förderungswürdigkeit der einzelnen Anlagen wird durch die BaFin, die Finanzdienstleistungsaufsicht, kontrolliert. Durch die Kontrolle wird allerdings nicht die Qualität des jeweiligen Anlageproduktes wie beispielsweise bezüglich der Sicherheit der Anlage, der Rentabilität oder der möglichen Gewinnspanne bestätigt. Zu den geprüften Anlageprodukten anhand des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zählen die Vorsorgeprodukte von Investmentgesellschaften, von Lebensversicherungsunternehmen oder von Kreditinstituten. Die förderfähigen Produkte nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz werden durch Zulagen oder Steuervorteile vom Staat gefördert. Zu den Bedingungen der Förderungswürdigkeit eines Anlageproduktes zählt zum Beispiel die Vorgabe, dass die Anlage bis zum Eintritt in das Rentenalter oder bis zum vollendeten 60. Lebensjahr fest angelegt werden muss. Ein weiteres Charakteristikum stellt sich so dar, dass die Anlage mit dem Eintritt in das Rentenalter in monatlich gleichen oder steigenden Beträgen an den Anleger ausbezahlt wird.