Altersvorsorge-Sondervermögen

Die Altersvorsorge-Fonds (AS-Fonds) sind seit 1998 gesetzlich geregelt und auch unter dem Namen Altersvorsorge-Sondervermögen bekannt. Es handelt es sich um eine Form von Investmentfonds, die speziell auf die private Altersvorsorge gerichtet ist. Für die Inanspruchnahme der Vorsorge aus Altersvorsorge-Sondervermögen ist eine Vertragslaufzeit von wenigstens 18 Jahren erforderlich beziehungsweise ein Ablauf nach dem 60. Lebensjahr. Die Altersvorsorge-Sondervermögen bieten Mischfonds, die sich sowohl der Aktienanlage (max. 75 %), der Anlage in Zinspapieren (max. 49 %) als auch der offenen Immobilienfonds (max. 30 %) bedienen, jedoch dem Ziel des substanzerhaltenen Kapitalanlegens verpflichtet sind. So sind Fremdwährungsrisiken auf höchstens 30 % und stille Beteiligungen auf höchstens 10 % begrenzt. Optionsgeschäfte dürfen zur Absicherung getätigt werden. Altersvorsorge-Sondervermögen sind für die langfristige Kapitalanlage geeignet, da die Ertragsstärke einer Aktienanlage genutzt und gleichzeitig die Schwankungsbreite durch eine Beimischung von festverzinslichen Wertpapieren und Immobilien-Fonds gesenkt wird. Nach drei Viertel der Laufzeit kann meist einfach durch Umschichtung in sichere Fondsteile die persönliche Altersversorgung sichergestellt werden.

(Stand 08/2010)