Altersrentner

Altersrentner erhalten durch die gesetzliche Rentenversicherung mit dem Erreichen eines bestimmten Alters eine Altersrente. Altersrentner können Versicherte älter als 65 Jahre, langjährig Versicherte, schwerbehinderte, berufs- und erwerbsunfähige Menschen, unter Tage beschäftigte Bergarbeiter sowie unter bestimmten Bedingungen Arbeitslose und in Altersteilzeit arbeitende Personen sein. Der gesamte bis dahin erzielte Arbeitsverdienst bildet die Berechnungsgrundlage für die Altersrente. Altersrentner müssen als Voraussetzung für den Bezug einer Rente eine Wartezeit und die Mindestversicherungszeit erfüllen und einen Antrag auf Altersrente stellen. Unter Umständen ist auch der Rentenbezug ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der Bezug einer Rente vor dem Regelalter wird mit Abschlägen belegt, die eine Rente um bis zu 18% mindern können. Eine Hinzuverdienstgrenze darf nicht überschritten werden. Altersrentner werden als normale Arbeitnehmer betrachtet und unterliegen weiterhin der Sozialversicherungspflicht, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen. Ausnahmen werden nur bei den sogenannten Mini-Jobs gemacht. Insbesondere für die Kranken- und Pflegeversicherung ist das erzielte Einkommen Grundlage einer weiteren Beitragszahlung.

(Stand 08/2010)