Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben sich einen Anspruch auf Altersrente durch Zahlung von Beiträgen und durch die Erfüllung einer Wartezeit (Mindestversicherungszeit). Wartezeiten sind Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Zeiten aus Rentensplitting unter Ehepartnern und 400 Euro-Jobs. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist an weitere Bedingungen gebunden. Versicherte müssen vor 1952 geboren und mindestens 63 Jahre alt sein. Die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren muss ebenfalls erfüllt sein, und der Status der Arbeitslosigkeit muss bei Antragstellung bestehen. Versicherte können die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auch erhalten, wenn sie nach 58,5 Lebensjahren ein Jahr arbeitslos waren beziehungsweise 2 Jahre einer Altersteilzeit entsprechend dem Altersteilzeitgesetz nachgegangen sind. Das erfordert zusätzlich die Zahlung von wenigstens 8 Jahresbeiträgen aus 10 Jahren Pflichtversicherung. Festgelegte Hinzuverdienstgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Die Regelaltersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente wurde 2007 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Das trifft für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht zu. Abschlagsfreie Renten können in diesem Fall weiter mit 65 Jahren bezogen werden.