Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ermöglicht es den Arbeitnehmern, die letzten Jahre vor der Inanspruchnahme der Rente die Beschäftigung in Teilzeit auszuführen. Diese Teilzeitbeschäftigung wird durch den Staat gefördert. Neben den gesetzlichen Vorgaben zur Altersteilzeit spielen auch die Regelungen der vertraglich vereinbarten Tarifverträge eine Rolle. So kann die Altersteilzeit des Arbeitnehmers nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt und der Tarifvertrag dies auch zulässt. Durch die geringere Arbeitszeit werden sich auch das Arbeitsentgelt und die Beiträge zur Rentenversicherung verringern. Dies kann der Arbeitgeber durch die Zahlung der Aufstockungsbeträge ausgleichen. Die Ausführung der Altersteilzeit muss sich dabei nicht auf die tägliche Arbeitszeit auswirken. Der Arbeitnehmer kann auch die geringere Arbeitszeit so verteilen, dass der Wechsel von Freizeit und Arbeitszeit wöchentlich oder monatlich erfolgt. Diese Wechselzeiten von Freizeit und Arbeit dürfen sich über einen Zeitraum von fünf Jahren erstrecken. Dadurch wird den Beschäftigten ein schonender Eintritt in das Rentenalter ermöglicht.