Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

Eine abschlagfreie Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung ist mit 65 Jahren erhältlich. Wer mindestens 60 Monatsbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf die Altersrente. Die Altersgrenze hat noch eine Gültigkeit bis 2012. Dann erfolgt die schrittweise Anhebung auf 67 Jahre. Das hat Auswirkung auf eine Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies hat die Regierung im Jahre 2007 beschlossen. Die Dauer der Anpassung ist von 2012 bis 2029 festgelegt. Wer vorher Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen möchte, kann dies unter Hinnahme eines dauerhaften Rentenabschlags von 0,3 % je vorverlegtem Monat des Rentenbezugs tun. Besonders langjährig Versicherte, die eine Beitragszahlung von 45 Jahren vorweisen, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Beitragszeiten, die Eingang finden, sind unter anderem Kindererziehung und Pflegezeiten. Auch ältere Arbeitslose (ab 58. Lebensjahr) können Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragen. Die Altersrente für Schwerbehinderte wird ab 2012 abschlagsfrei unter Beachtung der Anpassung der Altersgrenze auf 65 Jahre gezahlt.