Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird an Versicherte der Rentenversicherung gezahlt. Der Versicherte muss einen Antrag stellen und mindestens 60 Jahre alt sein. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen eines Grades der Behinderung von wenigstens 50 % bei Beginn der Rente. Dies muss mit dem Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden. Nach dem neuen Versicherungsrecht muss ebenso eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten diese, wenn sie 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Es werden regelmäßig Hinzuverdienstgrenzen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Ein stufenweises Anheben der Altersgrenze auf 63 Jahre hat zur Folge, dass Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1941 mit Rentenkürzungen rechnen müssen, wenn eine Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen wird. Eine Vertrauensschutz-Regelung gilt für Versicherte, die vor 1950 geboren und im Jahr 2000 schwerbehindert waren. Auch Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, können weiterhin ab dem 60. Lebensjahr die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abzugsfrei erhalten.