Altersrente für Frauen

Die Altersrente für Frauen wird ab dem 65. Lebensjahr als abschlagsfreie Altersrente gezahlt. Nur für vor 1952 geborene Versicherte besteht weiterhin die Möglichkeit, bei Vorliegen bestimmter Bedingungen eine Altersrente bereits mit 60 Jahren mit Abschlägen zu erhalten. Die abschlagsfreie Altersrente für Frauen ist an eine Wartezeit von 15 Jahren gebunden. Pflichtbeiträge müssen wenigstens für 10 Jahre nach dem 40. Lebensjahr gezahlt worden sein. Eine regelmäßig festgelegte Hinzuverdienstgrenze darf man nicht überschreiten. Die Altersrente für Frauen, die mit Abzügen von bis zu 18 % belegt wird, kann nach einer Wartezeit von 15 Jahren im Alter von 60 Jahren beantragt werden. 10 Pflichtjahres-Beiträge für eine versicherungspflichtige Tätigkeit nach dem 40. Lebensjahr müssen aber entrichtet worden sein und die gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen von maximal 400 Euro müssen eingehalten werden. Für Frauen, die nach dem 1.1.1952 geboren sind, gilt generell nur noch die schrittweise angehobene Altersgrenze von 65 Jahren für eine Zahlung der Altersrente für Frauen.