Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute unterliegt besonderen Regelungen. Aufgrund der schweren Arbeitsbedingungen im Bergbau und speziell unter Tage haben langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute schon mit der Vollendung des 60. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente. Voraussetzung dafür ist, dass sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und bis dahin die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt haben. Für alle jüngeren Bergleute kommt es nach dem Gesetz über die Reform der Renten aus dem Jahr 2001 zu einer stufenweisen Anhebung des Renteneintrittsalters, die jedoch deutlich unterhalb des allgemeinen Renteneintrittsalters liegt. Lediglich für im Bergbau beschäftigte Mitarbeiter, die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus durch eine Knappschaftsausgleichsleistung beziehen, wird das Eintrittsalter, mit dem ein Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute besteht, nicht über das 60. Lebensjahr hinaus angehoben. In den Beitrags- oder Wartezeiten von 25 Jahren müssen bis zu 15 Hauerjahre enthalten sein.