Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz regelt die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu Alterseinkünften. Auf der Basis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 wurde diese Neuregelung eingeführt, um Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerrechtlich gleichzustellen. Das Alterseinkünftegesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Zu den Kernpunkten gehört die nachgelagerte Besteuerung wie auch das Reduzieren der steuerlichen Vorteile für Kapitallebensversicherungen. Im Alterseinkünftegesetz ist eine nachgelagerte Besteuerung für Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen mit einem Satz von 50 % festgeschrieben und dies beginnend ab dem Jahr 2005. Beiträge für die private Altersvorsorge wurden in Stufen steuerlich freigestellt. Das Alterseinkünftegesetz will als Gesetzespaket mit einer grundlegenden Umgestaltung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersbezügen und Altersvorsorgeaufwendungen für Steuergerechtigkeit sorgen, ohne die Bürger in der Phase der nachgelagerten Besteuerung während der Verrentung finanziell stark zu belasten. Verbessert haben sich seit dem 1. Januar 2010 die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge und die kapitalgedeckte Altersvorsorge.