Alterseinkünfte

Alterseinkünfte umschreiben alle Einnahmen von geldwerten Leistungen der Steuerpflichtigen zu Beginn des Ruhestandes. Hierzulande gilt, dass die Steuerpflicht für Bezieher von Renten bestehen bleibt. Die Rentenempfänger, die keine weiteren Einkünfte haben, bleiben meistens steuerfrei, weil in der Regel Freibeträge vom Finanzamt berücksichtigt werden. In den kommenden Jahren müssen Neurentner mit einer schrittweisen Besteuerung ihrer Alterseinkünfte rechnen. So werden seit dem Jahr 2005 Renten, beginnend mit 50 %, schrittweise versteuert. Alterseinkünfte von Beamten in Form einer Pension werden orientiert an Steuerfreibeträgen, die seit 2005 stufenweise abgesenkt wurden, versteuert. Alle Alterseinkünfte aus Beitragszahlungen, die in den zurückliegenden Jahren als Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber versteuert wurden, wie beispielsweise Geld aus Pensionskassen oder Direktversicherungen, bleiben auch weiterhin von einer Besteuerung befreit. Alterseinkünfte, die in Form einer betrieblichen Altersversorgung gezahlt werden und für die seit dem Jahr 2002 vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber steuerfreie Beiträge gezahlt wurden, unterliegen im Rentenalter einer vollen Besteuerung.