Abstrakte Verweisung

Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel, die häufig bei der Leistungserbringung einer Berufsunfähigkeitsversicherung zur Anwendung kommt. Ist sie Bestandteil einer Versicherung, dann hat das zur Folge, dass der Versicherungsnehmer keine Leistung aus der Versicherung in Anspruch nehmen kann, wenn er zwar nicht mehr in der Lage ist, seinem erlernten oder ausgeübten Beruf nachzugehen, aber dennoch eine andere Tätigkeit aufnehmen kann. Die abstrakte Verweisung darf nicht in einen völlig fachfremden Beruf führen. Vielmehr muss der neue Beruf mit der Ausbildung und beruflichen Erfahrung des Versicherten ausgeübt werden können. Das bedeutet auch, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung sich nicht auf die abstrakte Verweisung berufen kann, wenn erst eine Umschulung erforderlich wäre. Ein Versicherter kann sich gegen die abstrakte Verweisung wenden, wenn sein Einkommen im Rahmen der neuen Beschäftigung deutlich niedriger ist, als bei der ursprünglichen Tätigkeit. Als deutlich niedriger wird allgemein ein Einkommen angesehen, das mindestens 20 % geringer ausfällt als der vorherige Verdienst.

(Stand 08/2010)