Abschreibung Vorsorge

Es gibt im Finanzwesen nicht nur die Abschreibung auf Sachgüter oder Immobilien, sondern auch die Abschreibung auf Forderungen. Die häufigsten Ursachen für die Abschreibung zur Vorsorge sind Insolvenzen, eigene Zahlungsunfähigkeit oder die von Kunden. Wenn ernsthafte Zweifel darüber bestehen, ob ein Kunde oder ein Unternehmen seine offenen Rechnungen bezahlt, wird die Abschreibung zur Vorsorge angewandt. Denn für nicht beglichene Forderungen müssen natürlich auch keine Steuern bezahlt werden. Aus diesem Grund wird die Forderungssumme auf ein anderes Konto umgebucht - die sogenannte Abschreibung zur Vorsorge. Das führt dazu, dass dieser offene Posten nicht mehr zur Gewinnermittlung herangezogen, sondern praktisch vom Umsatz abgezogen wird. Denn es ist nicht wahrscheinlich, dass die offene Forderung irgendwann beglichen wird. Eine besondere Bedeutung hat die Abschreibung zur Vorsorge für Banken. Deren Geschäft ist es, durch das Verleihen von Geld einen Gewinn zu erwirtschaften, der auch versteuert werden muss. Aber gerade hier ist ein Forderungsausfall nicht selten.