Progression

Eine private Unfallversicherung enthält eine Klausel zur vereinbarten Grundsumme. Diese Versicherungssumme bestimmt die Höhe der Zahlung im Fall der Invalidität entscheidend mit. Allerdings spielen zwei weitere Faktoren ebenfalls eine wichtige Rolle. Zum einen ist dies die Gliedertaxe. Diese Tabelle legt für die vollständige oder Teilweise Invalidität von Körperteilen und Sinnen einen Grad der dadurch entstehenden Beeinträchtigung fest. Als Gutachter dient hierbei ein von der Versicherung bestellter Arzt. Der von ihm festgelegte Prozentsatz der Invalidität bestimmt die auszuzahlende Höhe der Versicherung. Bei einem Standard-Versicherungsvertrag dient dieser Prozentsatz als direkter Multiplikator der Versicherungssumme.

Wird beispielsweise eine Invalidität von 30 Prozent festgestellt, erhält der Versicherungsnehmer 30 Prozent der Grundsumme. Dieser Betrag kann durch die zusätzliche Vereinbarung einer Progression jedoch deutlich erhöht werden. Die Progression verändert bei einer Invalidität von mehr als 25 Prozent den Multiplikator, mit dem die auszuzahlende Summe berechnet wird. Meistens werden private Unfallversicherungen mit vier Stufen der Progression angeboten:

  • keine Progression
  • eine Progression von 225 Prozent
  • eine Progression von 350 Prozent
  • eine Progression von 500 Prozent

Die Versicherungsleistung steigt hier bei steigender Invalidität jedoch nicht linear, sondern progressiv. Je schwerwiegender die Einschränkung ausfällt, desto höher steigt auch der Multiplikator auf die auszuzahlende Summe. Der maximale Wert wird zumeist erst bei einer Invalidität von 100 Prozent oder mehr ausgezahlt.

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