Invalidität

Als Invalidität wird der Zustand bezeichnet, in dem eine Person dauerhaft nicht mehr vollständig geistig oder körperlich leistungsfähig ist. Ursache für eine Invalidität kann sowohl eine Krankheit als auch eine Verletzung sein. Historisch betrachtet stammt der Ausdruck aus dem Lateinischen. Invalidus bedeutet hier kraftlos, schwach oder hinfällig. Weitere Verwendung fand der Begriff im Französischen, wo er seit dem Mittelalter für Verletzte verwendet wurde. Seit dem 19. Jahrhundert hat er sich für die Bezeichnung von kriegsversehrten Soldaten eingebürgert.

In der privaten Unfallversicherung ist die Schwere der Invalidität ausschlaggebend für die Leistungen, die einem Versicherungsnehmer zustehen. So wird beispielsweise beim Verlust eines Körperteils oder eines Sinnes die Gliedertaxe zur Höhe des Schadensausgleichs herangezogen. Die Gliedertaxe legt fest, welchen Anteil der Grundsumme der Versicherung im Falle der Invalidität dem Versicherungsnehmer zusteht. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die private Unfallversicherung nicht bei jeder Invalidität haftet. Ausschlaggebend ist hier die Ursache, die zur Invalidität geführt hat. Unmittelbare Kriegsschäden, die zu einer Invalidität führen, sind in einer privaten Unfallversicherung beispielsweise nicht abgedeckt. Ebenso werden je nach Vertrag auch unterschiedliche Krankheiten und Infektionen ausgeschlossen. Hier sollten die Einzelbedingungen vor Vertragsabschluss geklärt werden.

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