Pflegekosten

Im Falle einer Invalidität können für den Betroffenen erhebliche Folgekosten zukommen. Ist zum Beispiel seine Fähigkeit eingeschränkt, den Alltag alleine zu bestreiten, sind hierfür finanzielle Mittel oder die Hilfe von Verwandten notwendig. Dies gilt auch für die notwendige Pflege. Die unmittelbare Deckung von Pflegekosten ist jedoch nicht Bestandteil der privaten Unfallversicherung.

Allerdings können Mittel aus der privaten Unfallversicherung zur Finanzierung der Pflege mittelbar verwendet werden. Wenn beispielsweise im Falle einer ärztlich festgestellten Invalidität ein Teil der Versicherungssumme ausgezahlt wird, kann dieser zur Deckung der Pflegekosten aufgewendet werden. Je nach Versicherungsvertrag bietet eine private Versicherung ebenfalls eine Kostenabsicherung zur Finanzierung einer notwendigen Haushaltshilfe.

Pflegekosten sind in Deutschland Bestandteil des Sozialgesetzbuches XI und XII. Hier wird der Anspruch auf Pflegegeld definiert. Dieser ist ebenfalls in seiner Höhe abhängig vom Grad der erlittenen Beeinträchtigung. Die Auszahlung des Pflegegeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung kommt immer dann in Frage, wenn die Ursache ein Wege- oder Arbeitsunfall ist. Zudem greift diese gesetzliche Versicherung auch bei anerkannten Berufskrankheiten. Um einen vollständigen finanziellen Schutz vor den teilweise erheblichen Kosten der Pflege zu haben, ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ratsam. Diese ergänzt die gesetzlichen Leistungen, um auch im Fall einer aufwändigen Pflege voll abgesichert zu sein.

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