Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung von Ansprüchen und deren zwangsweise Durchsetzung. Wenn eine Person (Schuldner) seine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten (Gläubigern) nicht auf freiwilliger Basis erfüllt, bedarf es eines gerichtlichen Verfahrens. Während der Verfahrensdurchführung werden eventuell bestrittene Ansprüche mit Rechtskraft festgestellt. Danach werden festgestellte oder bereits eingeräumte Ansprüche zwangsweise durchgesetzt. Das Zwangsvollstreckungsrecht regelt die zwangsweise Durchsetzung. Üblicherweise wird zwischen Einzel- und Gesamtzwangsvollstreckung unterschieden. Die Einzel-Zwangsvollstreckung betreibt ein Gläubiger gegen einen Schuldner. Um eine Zwangsvollstreckung durchführen zu können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Ein Richter muss beispielsweise die Rechtsmäßigkeit der erhobenen Forderungen eines Gläubigers bewerten und ein Urteil fällen. Jeder Vollstreckungstitel (Arrestbefehl ist Ausnahme) muss dem Schuldner zugestellt werden, damit dieser eventuell einem titulierten Anspruch nachkommt. Die Zwangsvollstreckung wird unter anderem wegen Geldforderungen, der Räumung von Wohnungen oder der Abgabe einer Willenserklärung betrieben. Eine vom Gesetzgeber aufgestellte Pfändungstabelle bestimmt, was einem Schuldner nach einer Pfändung als Einkommen zum Leben bleiben muss. 

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