Zweckerklärung

Der Begriff Zweckerklärung findet im Zusammenhang mit der Baufinanzierung Anwendung und hat einen Bezug zur Grundschuld. Die Grundschuld wird als Pfandrecht in ein Grundbuch eingetragen. Die Grundschuld bleibt im Gegensatz zur Hypothek in voller Höhe erhalten, wenn das Darlehen abbezahlt wird oder ist. Damit kann sie für weitere Darlehen genutzt werden. Hypothek und Grundschuld sichern jeweils gleichwertig eine bestimmte Kreditsumme ab. Die Zweckerklärung (genannt auch Zweckbestimmungserklärung) wird in diesem Zusammenhang zu einem Vertrag zwischen dem Schuldner und der entsprechenden Bank. Sie zeigt detailliert auf, wie die eingetragene Grundschuld als Sicherheit für Verbindlichkeiten dient. Die Zweckerklärung erhält ihre Form immer als schriftliches Dokument, welches von der Bank und dem Kreditnehmer (Sicherungsgeber) unterzeichnet wird. Soll die Grundschuld auf ein Grundstück mit mehreren Eigentümern eingetragen werden, bedarf dies der Unterschrift aller. Die Grundschuld haftet nur für Kredite, für die eine entsprechende Zweckbestimmungserklärung vorliegt. Für weitere zusätzliche Darlehen des Kreditnehmers haftet die Grundschuld nicht.

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