Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtlich angeordnetes Verfahren, wenn ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber einem Kreditgeber oder Warenlieferanten nicht nachkommt. Sie findet oftmals nach erfolglosen gerichtlichen Verfahren wie Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckung statt. Auch bei Erb- und sonstigen Familienstreitigkeiten findet sich dieses von einem Gericht durchgeführte Verfahren. Wenn jemand bei der Bank einen größeren Kredit aufnimmt, wird die Frage der Sicherheitenstellung meist mit einem Grundpfandrecht beantwortet. Für einen Schuldner bedeutet dies, dass er bei nicht vertragsgemäßer Rückzahlung seiner Schulden mit der Zwangsversteigerung seiner Sicherheiten wie Haus oder Grundstück rechnen muss. Neben dem normalen Haus- oder Grundstückskauf ist die Zwangsversteigerung eine weitere Gelegenheit, die für den Erwerb von Immobilien genutzt werden kann. Manchmal können Immobilien weit unter dem eigentlichen Verkehrswert ersteigert werden. Doch neben Chancen gibt es einige Risiken, die bei Versteigerungen auftreten können. Handelt es sich beispielsweise um Teilungsversteigerungen, die aufgrund von Erbstreitigkeiten oder Ehescheidungen erfolgen, erlöschen weder Baulasten noch sonstige Gläubigerrechte.

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