Wiederinkraftsetzung

Bei der Wiederinkraftsetzung wird ein bestehender Versicherungsvertrag (beitragsfrei gestellt oder erloschen) wieder zu den ehemals bestehenden Bedingungen aktiviert. Aus rechtlicher Sicht wird ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen. Eine private Krankenversicherung sieht die Möglichkeit der Wiederinkraftsetzung innerhalb von 12 Monaten zu den alten Konditionen unter Umständen vor, wenn zeitweilig eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Wenn Inhaber einer Lebensversicherung aufgrund finanzieller Engpässe die Beiträge nicht mehr bezahlen können, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, eine Kündigung des Vertrages zu vermeiden. Wenn der Vertrag bereits einige Jahre Bestand hat und somit einen Rückkaufswert aufweist, kann beispielsweise die Beitragsfreistellung die optimale Lösung sein. Innerhalb von zwei Jahren kann die Wiederinkraftsetzung des Vertrages vorgenommen werden. Nach einer erneuten erfolgreichen Gesundheitsprüfung werden Beiträge wie in der vormaligen Höhe gezahlt. Eine beitragsfreie oder erloschene Lebensversicherung kann innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Einstellung einer Beitragszahlung ohne erneute Gesundheitsprüfung durch Ausgleich der rückständigen Beiträge oder erhöhte Beitragszahlung weitergeführt werden.

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