Wiederbeschaffungswert

Von einem Wiederbeschaffungswert ist dann die Rede, wenn der Wert eines Gegenstandes am Tage der Wiederbeschaffung berechnet wird. Grundlage hierfür ist der Wiederbeschaffungspreis wie auch alle Kosten, die mit der Wiederbeschaffung verbunden sind. Diese Berechnung steht im Gegensatz zum Zeitwert, der lediglich den Wert einer Sache zum Zeitpunkt der Bewertung ausdrückt. Der Wiederbeschaffungswert spielt unter anderem in der KFZ-Versicherung eine besondere Rolle. Das Verhältnis zwischen den anfallenden Reparaturkosten und den Kosten für eine Wiederbeschaffung bestimmt, ob nach einem Schaden ein Anspruch besteht. Fallen die Reparaturkosten wesentlich geringer aus als die Wiederbeschaffungskosten, hat der Versicherte lediglich einen Anspruch auf die Kostenübernahme einer Reparatur. Liegen die Reparaturkosten weniger als ein Drittel unter dem Wiederbeschaffungswert, kann der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf die Wiederbeschaffungskosten abzüglich des verbleibenden Wertes erheben. Ähnliche Kriterien gelten auch für die Schadensregulierung beim Hausrat. Der Hausratversicherer prüft, in welchem Verhältnis Reparaturkosten und die Kosten für eine Wiederbeschaffung von beschädigten Sachwerten stehen.

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