Winterreifenpflicht
Seit dem 04. Dezember 2010 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Unter schwierigen Wetterbedingungen sind nun die griffigen M+S-Reifen (Matsch- und Schneereifen) mit einer Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter Pflicht. Dazu zählen
- Glatteis
- Schneeglätte
- Schneematsch
- Eisglätte und
- Reifglätte
Bestimmte Zeiten werden im Gesetz nicht vorgegeben, doch jedem Autofahrer wird geraten, M+S-Reifen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern zu nutzen. Diese inoffizielle Regel nennt man auch O bis O-Regel. Die speziellen Reifen sind an der Aufschrift M+S an der Reifenseite zu erkennen. Jeder Autofahrer hat so die Möglichkeit zu kontrollieren, ob sein Fahrzeug mit den richtigen Reifen ausgestattet ist. Die Winterreifenpflicht gilt für folgende Fahrzeugtypen:
- PKW
- LKW
- Bus und
- Motorrad
Die Winterreifenpflicht hat Auswirkungen auf die Teil- und Vollkasko für die Fahrzeuge. Kommt es bei den oben beschriebenen Witterungsbedingungen zu einem Unfall, kann der Versicherungsschutz teilweise oder ganz verloren gehen, wenn der Fahrzeugführer mit Sommerreifen unterwegs war.
Tarifkombinationen im Vergleich