Vorläufige Deckung

Die vorläufige Deckung stellt eine Sonderform der Deckung im Bereich der Versicherungen dar. Dabei handelt es sich bei der vorläufigen Deckung nicht um einen Vorvertrag vor dem eigentlichen Versicherungsvertrag, sondern es handelt sich um einen eigenständigen Versicherungsvertrag der Versicherungen. Die vorläufige Deckung ist dabei so lange gültig, bis sich die beiden Vertragspartner, in diesem Fall der Versicherte und das Versicherungsunternehmen, über den Versicherungsschutz geeinigt haben. Bis zu dieser endgültigen Einigung ist der Versicherte jedoch durch die vorläufige Deckungszusage vollständig gegen Schäden abgesichert. Diese vorläufige Deckungszusage ist allerdings nicht in allen Bereichen der Versicherungen von Bedeutung, sondern vor allem im Bereich der Lebensversicherungen, der Absicherung von Industrierisiken und im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherungen. So erhält der Versicherte zum Beispiel mit der Aushändigung der Versicherungsbestätigungsnummer eine vorläufige Deckungszusage. Mit dieser kann der Versicherte dann sein Kraftfahrzeug anmelden, wodurch der Versicherungsschutz direkt mit dem Tag der Zulassung des Fahrzeuges beginnt.

Rechtsschutz­versicherung
Testsieger und mehr als 250
Tarifkombinationen im Vergleich
  • Privater Bereich
  • Arbeit & Beruf
  • Verkehr Familie
  • Eigentum
    & Mieter
  • Verkehr nur für den VN
Private Haftpflicht­versicherung
Testsieger und mehr als 270
Tarifkombinationen im Vergleich
  • Single
  • Familie
    mit Kind(ern)
  • Paar
    ohne Kind
  • Single mit
    Kind(ern)
Hausrat­versicherung
Testsieger und mehr als 300
Tarifkombinationen im Vergleich
qm