Untermieter

Ein Untermieter ist eine Person, der ein Hauptmieter einer Wohnung oder eines Hauses bestimmte Räumlichkeiten gegen Geldzahlung (Untermiete) überlässt. Der Untermieter unterliegt damit auch der gesetzlichen Meldepflicht und muss für Schäden in der Wohnung zahlen. Schäden an eigenen Sachen muss er meist selbst absichern. Unter bestimmten Umständen wird neben der am Hauptwohnort geltenden Hausratversicherung eine weitere Versicherung benötigt. Wenn die untervermietete Wohnfläche und der Untermieter in einem Vertrag des Hauptmieters mit angegeben wurden, besteht in der Regel auch eine Deckung in der Hausratversicherung. Eine Ausnahme findet sich oftmals dann, wenn ein Zimmer voll möbliert gemietet wird. Der Untermieter bringt in der Regel lediglich einige Sachen und Gegenstände mit, die im Rahmen der Außenversicherung seiner am Wohnort abgeschlossenen Hausratversicherung bereits versichert sind. Sachen und Gegenstände dürfen nicht zum ständigen Inventar werden und müssen daher regelmäßig wieder mitgenommen werden. Genaue Regelungen über einen Leistungseinschluss sind in den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Hausratversicherung zu finden.

Hausrat­versicherung
Testsieger und mehr als 300
Tarifkombinationen im Vergleich
qm