Unterversicherung

Der Begriff der Unterversicherung kann im Bereich der Schadensversicherungen zum Tragen kommen. Generell sollte es bei einer solchen Sachversicherung so sein, dass der Wert, den ein versichertes Risiko aufweist, der Versicherungssumme entsprechen sollte. Ist die Versicherungssumme jedoch geringer als der tatsächlich vorhandene Wert des Risikos, so bezeichnet man diese Diskrepanz als Unterversicherung. Ein häufiger auftretendes Beispiel für den zuvor erwähnten Fall findet man im Zuge der Hausratversicherung vor. Dort wählen nicht wenige Versicherte eine Versicherungssumme, die zum Teil deutlich unter dem Wert des Hausrates liegt. In solchen Fällen wird es bei einem entstandenen Schaden so sein, dass der Versicherungsschaden nur anteilig reguliert wird, was auf die Unterversicherung zurückzuführen ist. Die tatsächliche Entschädigung, die der Versicherer im Schadensfall leisten wird, wird durch die Multiplikation der Schadenssumme mit der Versicherungssumme errechnet, wobei das Ergebnis dann noch durch den Versicherungswert dividiert werden muss. Bei bestimmten Versicherungen gibt es auch einen Unterversicherungsverzicht, falls ein bestimmter Mindestbeitrag vereinbart wird.

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