Unterhaltsansprüche

Unterhaltsansprüche werden auf Grundlage der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens ermittelt. Dies ist unter anderem von Bedeutung, wenn es um Fragen des Kindesunterhaltes unter Berücksichtigung der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geht. Die Grundsätze der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen sind bei der Feststellung von Einkommen für Unterhaltsverpflichtete und für Unterhaltsberechtigte allgemeingültig anwendbar. Das bereinigte Nettoeinkommen im Unterhaltsrecht ist oftmals ein anderes als ein steuerrechtlich relevantes Einkommen. Das Steuerrecht kennt im Gegensatz zum Unterhaltsrecht eine Reihe von Abzugsposten. Der Streit um Unterhaltsansprüche kann für die Beteiligten teuer werden, wenn eine Rechtsschutzversicherung den Unterhaltsrechtsschutz nicht einschließt und die Kosten übernimmt. Der Streit zwischen den Eheleuten ist davon ausgenommen. Sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Streitigkeiten sind abgesichert. Die Deckungssumme kann bis zu 30.000 Euro je Rechtsschutzfall betragen. Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern lassen sich im Rahmen des Scheidungsrechtsschutzes absichern. Zu den Streitfällen, die von einem Unterhaltsrechtsschutz abgedeckt sind, gehören das Anzweifeln der Vaterschaft oder die Unterhaltsforderung von Kindern bei einer Ausbildung.

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