Sachversicherungsrecht

Das Sachversicherungsrecht regelt die Bedingungen, zu denen Sachen als Bestandteil der Schadenversicherungen gegen bestimmte Gefahren abgesichert werden. Die Art der zu versichernden Gefahren wird als primäres Risiko bezeichnet. Dem Sachversicherungsrecht unterliegen zum Beispiel die Hausratversicherung, die Gebäudeversicherung, die Glasversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeug- und die Unfallversicherung. Auch im gewerblichen Bereich bei Geschäftsversicherungen kommt das Sachversicherungsrecht zur Anwendung. Die versicherten Risiken bestehen unter anderem aus Schäden durch Sturm, Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser. Auch Elementarschäden durch Erdbeben, Überschwemmungen und andere Naturereignisse können im Rahmen einer Schadenversicherung abgedeckt werden. Dabei können die Vorschriften des allgemeinen Schadenrechts nicht ohne Weiteres auf das Recht im Sachversicherungsbereich übertragen werden. Hier ist auf jeden Fall auch zu beachten, ob es in den allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers bestimmte Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Versicherten gibt. Abweichungen zwischen Sachversicherungs- und allgemeinem Schadensrecht sind häufig im Bereich der Wertminderungen anzutreffen. Unter Umständen muss auch das Versicherungsvertragsgesetz mit herangezogen werden.

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