Sachschäden

Sachschäden kennt man aus dem Bereich der Schadenversicherungen. Dabei handelt es sich in der Regel um die Beschädigung oder vollständige Zerstörung von Gegenständen, Gebäuden und Ähnlichem. Was Sachen im gesetzlichen Sinn sind, regelt der § 90 des BGB, der besagt, dass unter Sachen alle körperlichen Gegenstände, unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Wert und ihrem Aggregatzustand zu verstehen sind. Während Tiere lt. Bürgerlichem Gesetzbuch und unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes offiziell keine Sachen sind, werden sie von den Haftpflichtversicherern jedoch so behandelt. Sachschäden, die durch Tiere verursacht werden, können mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung entsprechend abgedeckt werden. Kleintiere wie Katzen sind in der privaten Haftpflicht beitragsfrei mitversichert. Üblicherweise kommt der Begriff Sachschäden zur Anwendung, wenn es Schäden an Gebäuden, Kraftfahrzeugen oder dem Hausrat gibt. Nach den Obliegenheiten, die der Versicherte laut der allgemeinen Versicherungsbedingungen zu erfüllen hat, müssen Schäden an versicherten Sachen innerhalb einer bestimmten Frist beim Versicherer gemeldet werden. Bei Einbruchdiebstählen ist eine polizeiliche Anzeige erforderlich.

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