Neupreisentschädigung

Die Neupreisentschädigung stellt eine spezielle Vertragsmöglichkeit bei Versicherern von Fahrzeugen dar. Im Regelfall wird bei einem Schaden, egal ob Diebstahl oder Unfall, von der KFZ-Versicherung der Zeitwert ersetzt, wenn es sich um einen Totalschaden handelt. Eine besondere Möglichkeit bietet die Wahl der Neupreisentschädigung bei der Versicherung, wodurch im Schadensfall nicht nur der Zeitwert, sondern sogar der Neupreis von der Versicherung erstattet wird. Diese Option kann allerdings nur gewählt werden, wenn sich der Wagen als Erstbesitz im Eigentum des Fahrzeughalters befindet. Des Weiteren muss eine Vollkasko-Versicherung vorliegen, und das Fahrzeug darf ein Alter von maximal drei Jahren nicht überschreiten. Die Grenzen für das Alter des Fahrzeuges variieren von Versicherung zu Versicherung. Auch für geleaste Fahrzeuge kann die Neupreisentschädigung in Anspruch genommen werden, wobei dies nicht alle Versicherungen anbieten. Auf alle Fälle sollte man darauf achten, dass sich die Dauer dieser Option über einen längeren Zeitraum erstreckt.

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