Nettoprämie

Die Nettoprämie, oftmals zuzüglich eines vom Versicherungsunternehmen kalkulierten Zuschlags, zahlt ein Versicherungsnehmer für einen abgeschlossenen Vertrag, um sich den Anspruch auf Leistungen zu sichern. Diese Bruttoprämie wird vom Versicherer nach vorgegebenen Faktoren kalkuliert und dem Versicherten als Tarifprämie in Rechnung gestellt. Wird beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) abgeschlossen, werden in der Regel zwei Renten errechnet. Zum einen ist das die Rente ohne Überschussbeteiligung und zum anderen die BU-Rente unter Einschluss möglicher zurzeit lediglich kalkulierter Überschüsse. Bei einer Versicherung können Ansprüche auch mittels einer Einmalprämie erworben werden. In diesem Fall ist eine Nettoprämie gleich dem Barwert der Versicherungsleistungen. Bei den Versicherungsgesellschaften entstehen Überschüsse, die die Versicherten in Form einer Gewinnbeteiligung ausgezahlt erhalten. Wie Versicherungsnehmer an den Überschüssen beteiligt werden, ist unter anderem auch von der Gesellschaftsform des Versicherungsunternehmens und dem abgeschlossenen Vertrag abhängig. Eine Gewinnausschüttung wird meist mit den Bruttobeiträgen verrechnet, sodass nur noch die Nettoprämie an den Versicherer zu zahlen ist.

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