Leistungseinschränkung

Eine Leistungseinschränkung nehmen Versicherungsunternehmen vor, um die eigenen Kosten kalkulieren zu können und die Beiträge für die Versicherten bezahlbar zu gestalten. Je mehr Leistungen und Risiken in eine Versicherung eingeschlossen sind, desto höher sind die Versicherungsprämien. Weitere Risiken gelten als nicht versicherbar, andere Tatbestände führen zur berechtigten Verweigerung der Leistung. Eine Leistungseinschränkung in der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht unter anderem für die Fälle, dass der Versicherte nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, Sicherheitsmängel am Fahrzeug bestehen sowie unter Alkoholeinfluss gefahren wird. In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine Leistungsbeschränkung bereits zu Beginn zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart werden. Eine Einschränkung der Leistung kann durch bestimmte Amputationen, Allergien oder Schädigungen der Wirbelsäule begründet werden. Diese bei Vertragsabschluss bestehenden Schädigungen werden von einer Leistungspflicht ausgenommen. Andere Erkrankungen führen zur allgemeinen Leistungsübernahme durch den Versicherer. Auch eine Rechtsschutzversicherung versichert bestimmte Auseinandersetzungen nicht. So bleiben in der Regel Verfahren wegen Parkverstößen im Straßenverkehr und Spekulationsgeschäften von der Leistungspflicht unberührt.

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