Leistungsarten

Leistungsarten bezeichnen innerhalb eines bestimmten Versicherungsbereiches die jeweils mögliche Art der Leistung. Leistungsarten einer Rechtsschutzversicherung sind versicherbare Rechtsarten, die aus einem Rechtsfall resultieren können. Derartige Versicherungen werden häufig als sogenannte Pakete angeboten. Eine Vielzahl von versicherten Ereignissen ist beispielsweise in einer privaten Rechtsschutzversicherung enthalten, andere mögliche Risiken sind von einer Leistungspflicht nicht erfasst. Versicherungsnehmer müssen die Leistungsarten entsprechend ihres Bedarfs ein- oder ausschließen. Eine Leistungspflicht für einen Versicherer entsteht auf der Grundlage der allgemeinen Versicherungsbedingungen des Unternehmens. Darin ist genau geregelt, welche Bedingungen vorliegen müssen, damit eingeschlossene Versicherungsleistungen wirksam vom Versicherer übernommen werden. Zu den möglichen versicherbaren Rechtsarten einer Rechtsschutzversicherung gehören Straf-, Verkehrs-, Steuer- und Mietrechtsschutz. Werden von einem Versicherten Ereignisse selbst herbeigeführt, die als Straftat gelten, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Abweichend von den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen sehen einige Versicherer das Eintreten eines Rechtsschutzfalls und der Leistungspflicht erst mit der realen Schadensentstehung und nicht bei einem Ereignis, das erst später zu einem Schaden führt.

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