Kostenrisiko

Bei jedem Rechtsstreit besteht für die Beteiligten ein Kostenrisiko. Der Gesetzgeber bestimmt jeweils, wer die Kosten zu tragen hat und legt gleichzeitig die Höhe fest. In der Zivilprozessordnung (§ 91 ZPO) ist eine Kostenpflicht grundsätzlich und in ihrem Umfang geregelt. Das Kostenrisiko besteht darin, dass ein selbst angestrebter Prozess trotz vermeintlicher Beweise verloren gehen kann. Ein hoher angesetzter Streitwert führt zu einer hohen Prozessgebühr. Wer im Streitfall unterliegt, trägt die gesamten Kosten eines Rechtsstreits. Dazu zählen die Aufwendungen für den Anwalt der Gegenseite, eigene Anwaltskosten sowie alle weiteren im Urteil genannten Prozessgebühren. Entstehen der gegnerischen Partei Reisekosten oder Zeitversäumnisse, sind diese ebenfalls zu entschädigen. Für die Zeugen gelten allgemeine Entschädigungsrichtlinien. Mit einer Rechtsschutzversicherung lässt sich ein Kostenrisiko für eine Vielzahl von Streitfällen abdecken. Besonders wenn eine Klage gegen einen Versicherten angestrebt wird, tritt die Versicherung in die Leistungspflicht ein. Will der Versicherungsnehmer selbst Ansprüche einklagen, bedarf dies der Zustimmung (Deckungszusage) seines Rechtsschutzversicherers.

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