Kostenschutz

Der Kostenschutz ist als Kostenversicherung Bestandteil einer Rechtsschutzversicherung. Versicherungskunden sichern zukünftige unkalkulierte Kostenrisiken bei Rechtsstreitigkeiten durch festkalkulierte Prämien ab. Im Falle eines Schadens muss der Rechtsschutzversicherer informiert werden. Der Versicherte schildert die Angelegenheit und bittet um Kostenschutz. Handelt es sich um einen komplizierten Sachverhalt, muss auf die detaillierte Darstellung des Falles großes Augenmerk gelegt werden. Die Anfrage muss nicht nur schriftlich erfolgen, sie ist auch die Grundlage der Entscheidungsfindung durch die Rechtsschutzversicherung. Der Bitte um Kostenschutz wird jedoch nur entsprochen, wenn es begründete Erfolgsaussichten gibt. Eine juristisch begründete Anfrage bei einem Versicherer erhöht die Erfolgsaussichten für eine Verfahrensdurchführung mit Kostenübernahme. Eine mündliche Auskunft am Telefon trägt keinen rechtsverbindlichen Charakter. Eine verbindliche Deckungszusage wird schriftlich mitgeteilt. Streitigkeiten beziehungsweise Konflikte, die bei Abschluss der Versicherung beziehungsweise während einer vereinbarten Wartezeit bestehen beziehungsweise eintreten, sind von der Leistungspflicht ausgenommen. Für die Übernahme von Aufwendungen bei Streitigkeiten (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren) ist oftmals eine dreimonatige Wartefrist einzuhalten.

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