Korrespondenzanwalt

Ein Korrespondenzanwalt wird in der Regel beauftragt, die Übermittlung von Informationen zwischen dem Versicherten und dem am Gericht zuständigen Rechtsanwalt zu übernehmen. In anderen Fällen wird der Verkehrsanwalt im Rahmen der Terminvertretung für einen Anwalt tätig. Damit eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Verkehrsanwalt übernimmt, muss die Entfernung zwischen dem Wohnort eines Mandanten und Gerichtsort wenigstens 100 Kilometer Luftlinie betragen. Je nach der Gesetzes- oder Vertragslage kann sich ein Gerichtsstand außerhalb des Gerichtsbezirks des Versicherten im In- oder Ausland befinden. Da früher bestehende Zulassungsbeschränkungen für eine anwaltliche Tätigkeit nur an bestimmten Gerichten weitgehend aufgehoben sind, wird ein Verkehrsanwalt hauptsächlich aus ökonomischen Gründen in ein Verfahren einbezogen. Bei Gerichtsprozessen im Ausland ist meist die Einschaltung eines vor Ort tätigen und dort zugelassenen Anwalts die Regel. Ein Korrespondenzanwalt übernimmt Verfahren im Versicherungsrecht, zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie Bußgeldverfahren (beispielsweise Mautvergehen). Verkehrsanwälte übernehmen die Terminvertretung von Rechtsanwälten und deren Mandanten bei Prozessen vor allen Gerichten oftmals in mehreren ausgewählten Landgerichtsbezirken.

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