Disziplinar- und Standesrecht

Das Disziplinar- und Standesrecht ist ein Begriff, der auch in der privaten Rechtsschutzversicherung zur Anwendung gelangt. Hier übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung der Interessen des Versicherten bei einem Verstoß gegen das Disziplinarrecht oder das Standesrecht. Als Standesrecht bezeichnet man in diesem Zusammenhang das Berufsrecht aller freien Berufe. Im Versicherungswesen ist eine solche Absicherung in der Regel ein Zusatzbaustein bei der privaten Rechtsschutz- oder Berufsrechtsschutzversicherung. Dieser Zusatz kann nur für Personen angewendet werden, denen im Rahmen des Disziplinarrechtes zum Beispiel Dienstvergehen vorgeworfen werden kann. Beim Standesrecht, das unter anderem auch für Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Architekten gilt, muss eine Verletzung der für den jeweiligen Beruf anwendbaren Bestimmungen vorliegen, damit die Rechtsschutzversicherung tätig wird. Dabei umfasst dieser spezielle Rechtsschutz nicht nur die anstehenden gerichtlichen Verfahren, sondern wird bereits bei den vorangehenden Verwaltungsverfahren wirksam. Dabei übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten des Versicherten und die Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherte zu deren Übernahme verpflichtet wird.

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