Dispache

Den Fachbegriff Dispache kennt man aus dem Bereich der Seeversicherungen. Er bezeichnet die Berechnung des Schadens, der bei einer großen Havarie entstanden ist. Dabei werden sowohl die Schäden an sich als auch die Schadenkosten festgestellt. Der Sachverständige, der in der Regel als Dispacheur bezeichnet wird, ermittelt auch die Verteilung der einzelnen Kosten auf alle an der Havarie Beteiligten, und zwar abgestimmt auf das jeweilige Schiff, den Schaden und die Fracht. In der Praxis wird auch das Dokument, das vom Sachverständigen verfasst wird, kurz als Dispache bezeichnet. Der Schiffer muss im Fall einer Havarie die Dispache im Schadenfall unverzüglich beantragen. Dies ist in § 728 Handelsgesetzbuch geregelt. Das erstellte Dokument gilt vor einem Gericht auch als Antrag auf eine gerichtliche Verhandlung über den entstandenen Schaden, die auch ein Beteiligter an der Havarie allein veranlassen kann. Wird es durch einen Gerichtsbeschluss bestätigt, entsteht daraus automatisch ein vollstreckbarer Titel.