Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog ist eine Rechtsverordnung, mit der eine Ordnungswidrigkeit und deren Folgen geahndet werden. Einen derartigen Katalog für den Bereich Verkehr stellt die vom Bundesverkehrsministerium erlassene Anlage 1 zur Bußgeldkatalog-Verordnung dar. Bußgelder werden demnach für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt. Dies betrifft Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Höhe der Bußgelder ist für das gesamte Bundesgebiet einheitlich geregelt. Besondere Regelsätze umfassen das Anordnen von Fahrverboten, die Verhängung von Geldstrafen (Verwarnungsgeld, Bußgeld) und das Eintragen ins Verkehrszentralregister. Geldbußen können bis zu einer Höhe von 750 Euro (in Ausnahmefällen illegale Autorennen oder Drogenverstöße bis 1.500 Euro) verhängt werden. Ohne Punkte in Flensburg (Eintrag in das Verkehrszentralregister) bleiben Ordnungswidrigkeiten, die als Verwarnung (bis 35 Euro) geahndet werden. Beträgt ein Bußgeld mehr als 40 Euro, werden gleichzeitig bis zu 4 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg eingetragen. Im Bußgeldkatalog sind Fahrverbote von bis zu drei Monaten bei grober und vorsätzlicher Pflichtverletzung vorgesehen.

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