Ratgeber

Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog wurde in Deutschland zum 01. Mai 2014 umfassend überarbeitet. Je nach Schweregrad können für ein Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung maximal drei Punkte vergeben werden, ab einem Kontostand von acht Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wann und durch wen werden Bußgelder verhängt?

Bußgelder werden bei nachweislichen Vergehen im Straßenverkehr nach den Vorgaben im Bußgeldkatalog durch Ordnungsamt, Polizei, Autobahnpolizei, Zoll oder Bundespolizei verordnet.

Fahreignungsregister listet Punkte in Flensburg

Zeitgleich mit den Änderungen des Bußgeldkatalogs löste das neue Fahreignungsregister (FAER) das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ab. Hier werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg die Punktekonten der Verkehrssünder geführt.

Bußgeld und Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung

Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit gehören zu den häufigsten Vergehen im Straßenverkehr. Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten aufgrund höherer Gefährdungslage strengere Vorgaben:

Innerorts (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot):

  • bis 10 km/h = 15 Euro (außerhalb = 10 Euro)
  • ab 11 km/h = 25 Euro (außerhalb = 20 Euro)
  • ab 16 km/h = 35 Euro (außerhalb = 30 Euro)
  • ab 21 km/h = 80 Euro / 1 Punkt (außerhalb = 70 Euro / 1 Punkt)
  • ab 26 km/h = 100 Euro / 1 Punkt (außerhalb = 80 Euro / 1 Punkt)
  • ab 31 km/h = 160 Euro / 2 Punkte / 1 Monat (außerhalb = 120 Euro / 1 Punkt)
  • ab 41 km/h = 200 Euro / 2 Punkte / 1 Monat (außerhalb = 160 Euro / 2 Punkt / 1 Monat)
  • ab 51 km/h = 280 Euro / 2 Punkte / 2 Monate (außerhalb = 240 Euro / 2 Punkt / 1 Monat)
  • ab 61 km/h = 480 Euro / 2 Punkte / 3 Monate (außerhalb = 440 Euro / 2 Punkt / 2 Monate)
  • über 70 km/h = 680 Euro / 2 Punkte / 3 Monate (außerhalb = 600 Euro / 2 Punkt / 3 Monate)

Bußgeld & Punkte für das Überfahren einer roten Ampel

Bei den Sanktionen für die Missachtung einer roten Ampel wird im Bußgeldkatalog zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß wie folgt nach Vergehen, Bußgeld, Punkten und Fahrverbot unterschieden:

  • Rotlicht missachtet = 90 Euro / 1 Punkt
  • mit Gefährdung = 200 Euro / 2 Punkte / 1 Monat
  • mit Sachbeschädigung = 240 Euro / 2 Punkte/ 1 Monat
  • Rotlicht missachtet (Rotphase > 1 Sekunde) = 200 Euro / 2 Punkte / 1 Monat
  • mit Gefährdung = 320 Euro / 2 Punkte / 1 Monat
  • mit Sachbeschädigung = 360 Euro / 2 Punkte / 1 Monat

Bußgeld und Punkte bei zu geringem Abstand

Viele Unfälle entstehen durch zu geringen Sicherheitsabstand, dies betrifft neben dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug auch den Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern oder Mofafahrern. Seit der Änderung des Bußgeldkatalogs zum 01. Mai 2014 greift bei der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes bei der Festlegung des Strafmaßes (Vergehen, Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) eine Unterteilung in drei Geschwindigkeitsklassen:

Abstand < als 5/10 des halben Tachowertes

  • über 80 km/h & über 100 km/h = 75 Euro / 1 Punkt
  • über 130 km/h = 100 Euro / 1 Punkt

Abstand < als 4/10 des halben Tachowertes

  • über 80 km/h & über 100 km/h = 100 Euro / 1 Punkt
  • über 130 km/h = 180 Euro / 1 Punkt

Abstand < als 3/10 des halben Tachowertes

  • über 80 km/h = 160 Euro / 1 Punkt / 1 Monat
  • über 100 km/h = 160 Euro / 2 Punkte / 1 Monat
  • über 130 km/h = 240 Euro / 2 Punkte / 1 Monat

Abstand < als 2/10 des halben Tachowertes

  • über 80 km/h = 240 Euro / 1 Punkt / 2 Monate
  • über 100 km/h = 240 Euro / 2 Punkte / 2 Monate
  • über 130 km/h = 320 Euro / 2 Punkte / 2 Monate

Abstand < als 1/10 des halben Tachowertes

  • über 80 km/h = 320 Euro / 1 Punkt / 3 Monate
  • über 100 km/h = 320 Euro / 2 Punkte / 3 Monate
  • über 130 km/h = 400 Euro / 2 Punkte / 3 Monate

Bußgeldverfahren bei Alkohol am Steuer

Bei begründetem Verdacht auf Alkohol am Steuer können Polizeibeamte bei einer Kontrolle bei dem Autofahrer eine Atemalkoholmessung vornehmen. Verweigert der Fahrer die Messung, erfolgt unweigerlich die Anordnung eines Bluttests. Dieser wird dann vorgenommen, wenn der gemessene Wert über der zulässigen Grenze (0,5 Promille) liegt. Je nach Tatbestand muss der Autofahrer mit empfindlichen Strafen (Vergehen, Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) rechnen:

  • 0,5 - 1,09 Promille Blutalkohol = 500 Euro / 2 Punkte / 1 Monat
  • zweiter Verstoß = 1.000 Euro / 2 Punkte / 3 Monate
  • ab dem dritten Verstoß = 1.500 Euro / 2 Punkte / 3 Monate
  • ab 1,1 Promille Blutalkohol, Gefährdung des Straßenverkehrs = 3 Punkte / Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (je Schweregrad) / Entzug der Fahrerlaubnis

Aufgrund grober Fahrlässigkeit kann das Versicherungsunternehmen bei einer Trunkenheitsfahrt in der Autohaftpflichtversicherung Regressforderungen bis zu 5.000 Euro an den Versicherungsnehmer stellen. Im Bereich der Vollkaskoversicherung kann die Leistung sogar vollständig verweigert werden.

Anschnallpflicht, Rettungsgasse und Handy am Steuer

Im Punktekatalog gibt es noch weitere Vorgaben zu Vergehen im Straßenverkehr, dazu gehören beispielsweise (Vergehen, Bußgeld, Punkte):

  • Handy am Steuer = 60 Euro / 1 Punkt
  • nicht angeschnallt = 30 Euro
  • keine Rettungsgasse bilden = 20 Euro
  • Überholvorgang auf rechter Spur = 100 Euro / 1 Punkt
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