Bundesaufsichtsamt

Bis zum 1. Mai 2002 war das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen die maßgebliche Aufsichtsbehörde für das gesamte deutsche Versicherungswesen. Inzwischen ist das Bundesaufsichtsamt integriert in die Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht. Nichts geändert hat sich daran, dass es sich dabei um eine staatliche Aufsichtsbehörde handelt. So kann das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen auch nach seiner Integration weiterhin die notwendigen Kontrollfunktionen über die deutschen Versicherer ausüben und neue Geschäftsbetriebe im Versicherungswesen zulassen. Die Kontrollfunktion über die deutsche Versicherungswirtschaft richtet sich dabei an die Träger der gesetzlichen Versicherungen und an die sozialen Pflegeversicherungen. Gesetzlich vorgegeben sind die Ziele und Aufgaben im Versicherungsaufsichtsgesetz. Versicherungsnehmer, die Probleme mit ihrem Versicherer haben, können sich mit einem kostenlosen Beschwerdeverfahren an die Bundesbehörde richten. Über die Gesamtheit der Beschwerdeverfahren legt die Behörde eine jährliche Statistik vor. In den meisten Fällen handelt es sich um Leistungsverweigerungen, die zu etwa einem Drittel zugunsten der Versicherten entschieden werden können.

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