Beitragsrückvergütung

Die Beitragsrückvergütung wird von einigen Versicherungsgesellschaften gewährt. Hierbei handelt es sich um eine Rückzahlung an Mitglieder der Versicherungsgesellschaft. Die Beitragsrückvergütung wird zumeist an Versicherungsnehmer ausbezahlt, die im vergangenen Jahr keine Schäden zu melden hatten. Für diese Kunden musste die Versicherung somit keine Aufwendungen verbuchen bzw. Leistungen erbringen. Somit hat die Versicherung etwas gespart und kann die Beitragsrückvergütung als eine Art Belohnung gewähren. Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Die Rückvergütung erfolgt darüber hinaus auch nicht in voller Höhe, sondern in der Regel wird nur ein Teil der bereits einbezahlten Versicherungsbeträge rückvergütet. Hier gewährt die Versicherungsgesellschaft üblicherweise nur einen bestimmten Prozentsatz der einbezahlten Beträge, der sich darüber hinaus auch noch je nach Art der Versicherung unterscheiden kann. Die Rückvergütung wird dann entweder direkt als Überweisung an die Versicherungsnehmer ausbezahlt oder aber von künftig zu bezahlenden Beiträgen in Abzug gebracht. Nicht jede Versicherung bietet eine solche Art der Rückvergütung an.

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