Beitragssatzstabilität

Die Beitragssatzstabilität ist ein Begriff, der aus der gesetzlichen Krankenversicherung stammt. Gesetzlich geregelt ist sie in § 71 des fünften Sozialgesetzbuches. Darin heißt es, dass die Krankenkassen und Leistungserbringer die Vereinbarungen über die Vergütung so zu gestalten haben, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden können. Als Ausnahme werden notwendige medizinische Versorgungen genannt, die auch nach Ausschöpfung der Wirtschaftlichkeitsreserven ohne Beitragserhöhung nicht zu gewährleisten sind. Unter Beitragssatzstabilität versteht man die Absicherung des festgelegten durchschnittlichen Beitragssatzes in Prozent für die Sozialversicherung im Allgemeinen und die gesetzliche Krankenversicherung im Besonderen. Dabei bezeichnet die Beitragssatzstabilität in erster Linie ein finanzpolitisches Ziel. Durch eine Erhöhung der Beiträge würden nicht nur die Arbeitnehmer belastet, sondern gleichzeitig auch die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber steigen. Langfristig gesehen könnte dies also zu einer wirtschaftlichen Krise und zum Abbau von Arbeitsplätzen beitragen. Die Bundesregierung veröffentlicht einmal jährlich bis zum 15. September die Zahlen über die Veränderungen der Einnahmen aus den Beiträgen der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.