Beitragsfälligkeit

Die Beitragsfälligkeit ist in Versicherungsverträgen genau geregelt. Schließlich muss mit dem Versicherungsnehmer auch vereinbart werden, wann dieser die Versicherungsbeiträge zu bezahlen hat. In der Regel wird dabei eine monatliche Begleichung der Beiträge vereinbart. Hierbei ist es wesentlich, den Tag im Versicherungsvertrag zu nennen, bis zu dem die Beiträge fällig sind und bezahlt sein müssen. Üblich ist dabei beispielsweise, dass die Beitragsfälligkeit auf Anfang, Mitte oder Ende des Monats fällt. Somit kann es sein, dass die Beitragsfälligkeit auf den 01., 15. oder 30. des Monats fällt. Bis dahin hat der Versicherungsnehmer die Beiträge zu bezahlen. Häufig wird ihm jedoch auch noch eine Frist gesetzt, sodass er das Fälligkeitsdatum einige Tage überschreiten kann. Sollte der Versicherungsnehmer die Beiträge nicht rechtzeitig einbezahlen, so wird die Versicherungsgesellschaft Maßnahmen ergreifen, um diese einzufordern, z. B., indem sie dem Kunden Zahlungserinnerungen oder Mahnungen sendet und ihn darauf hinweist, dass er im Rückstand ist.

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