Befreiung von Versicherungen

Die Befreiung von Versicherungen betrifft in erster Linie die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung. Verdient ein Versicherungsnehmer mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, kann er in eine private Krankenkasse wechseln. Das gilt auch für Beamte, Freiberufler und Selbstständige. Wird später wieder ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen, das zu einer Pflichtversicherung führt, kann der Versicherte einen Antrag stellen, um von dieser Versicherungspflicht befreit zu werden. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Eintreten des neuen Arbeitsverhältnisses eingereicht werden. Zu beachten ist, dass diese Entscheidung nicht rückgängig gemacht werden kann. Die Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wäre dann nur mit einem neuen Tatbestand wie Arbeitslosigkeit verbunden.Eine Befreiung von der gesetzlich vorgeschriebenen Rentenversicherung erhalten auf schriftlichen Antrag nur

  • Personen, die als Angestellte oder Selbstständige in einer Rentenversicherung ihrer Berufsgruppe versichert sind,
  • Handwerker, die mindestens 18 Jahre Beiträge gezahlt haben,
  • Lehrer und Erzieher an Privatschulen mit beamtenähnlicher Pensionskasse,
  • Existenzgründer in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit.
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