Bedingungs-Anpassungs-Klausel

Eine Bedingungs-Anpassungs-Klausel wird von vielen Versicherungsgesellschaften in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verankert. Allerdings muss eine solche Bedingungs-Anpassungs-Klausel bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie wirksam ist. Bei langfristigen Versicherungsverträgen können sich die Umstände, die zum Vertragsabschluss geführt haben, im Laufe der Zeit ändern, sodass eine Anpassung der Versicherungsbedingungen im Nachhinein erforderlich wird. Dabei darf, damit diese einseitige Vertragsänderung rechtlich wirksam wird, für den Versicherungsnehmer keine Verschlechterung der Vertragssituation entstehen. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, den Versicherten zu informieren. Widerspricht er der Bedingungs-Anpassungs-Klausel nicht innerhalb von vier Wochen, soll sie als genehmigt und wirksam gelten. Bei einem Widerspruch seitens des Versicherers ist die Gesellschaft verpflichtet, den Vertrag zu den alten Bedingungen weiterzuführen. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat inzwischen aber dazu geführt, dass diese Klausel grundsätzlich für unwirksam erklärt wurde. Dabei wurde zugrunde gelegt, dass sie einer Kontrolle nach § 9 des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht standhält. Außerdem wurde die ausreichend klare Formulierung der Klausel beanstandet.

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