Abgekürzte Beitragszahlung

Abgekürzte Beitragszahlung findet sich oftmals bei Lebensversicherungen. Werden für diese Form der Prämienzahlung Kapitallebensversicherungen gewählt, geht es dem Antragsteller in der Regel um das Erhalten von bestimmten Steuervorteilen. Eine steuerfreie Auszahlung der Versicherungsleistung ohne Zinsabschlags- oder Einkommenssteuer ist an einige Voraussetzungen gebunden. Der Versicherungsvertrag muss eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren erfüllen. Für wenigstens 5 Jahre (Mindestbeitragszahlungsdauer) müssen regelmäßig und verteilt Beiträge gezahlt werden. Die Höhe der Prämien sowie Häufigkeit und Fälligkeit ist im Vertrag festgehalten. Die abgekürzte Beitragszahlung zeichnet sich dadurch aus, dass die eigentliche Versicherungsdauer über die Zeit der regelmäßigen (periodischen) Zahlung von Beiträgen hinausreicht. Periodische Beiträge werden oftmals monatlich oder jährlich entrichtet. Erst durch die Zahlung des Erst- beziehungsweise Einlösungsbeitrages beginnt in diesen Fällen der Versicherungsschutz. Wurde vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart, erlischt dieser umgehend, wenn der Erstbeitrag nicht in der vereinbarten Frist gezahlt wird. Bei Pflichtversicherungen hat der Verlust des Versicherungsschutzes weitere Folgen. In der KFZ-Haftpflichtversicherung folgt die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs.