Abgasuntersuchung

Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung, inwieweit ein Fahrzeug noch die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwerte einhält. Die AU erfolgt seit 2010 zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU), wodurch sich die gleichen Zeitabstände zur Prüfung ergeben. Erstmalig erfolgt eine Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug von einem Hersteller für den Straßenverkehr zugelassen werden soll. Hier wird unter anderem die Einhaltung der jeweils geltenden Emissionsvorschriften zum Schutz der Umwelt geprüft. Diese Prüfung führt ein neutrales Prüfunternehmen durch. Eine gesonderte Prüfplakette wird nach der Integration der AU in die Hauptuntersuchung nicht mehr am vorderen Nummernschild des Fahrzeuges angebracht. Einen Nachweis erhält der Zulassungsnehmer dennoch. Auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen wird der Nachweis der Hauptuntersuchung (Prüfplakette HU) angebracht. Des weiteren wird im HU-Prüfbericht die AU vermerkt. Die Abgasuntersuchung kann ebenso unabhängig von der HU als Teiluntersuchung durchgeführt werden. Dabei muss der Fahrzeughalter jedoch beachten, dass die AU frühstens einen Monat vor dem fälligen HU-Termin (angegebener Monat auf der Prüfplakette) in Auftrag gegeben wird.

Auto­versicherung
Testsieger und mehr als 500 Tarifkombinationen im Vergleich