Ablaufleistung

Der Begriff der Ablaufleistung ist dem privaten Versicherungswesen zuzuordnen. Sie bezeichnet den Betrag, der bei einer Kapitallebens- oder kapitalbildenden Rentenversicherung (mit Kapitalwahlrecht) am Ende der vereinbarten Laufzeit (im Erlebensfall) ausbezahlt wird. Die voraussichtliche Endleistung wird von den verschiedenen Versicherungsgesellschaften bereits im Versicherungsschein ausgewiesen. Zu beachten gilt hierbei, dass sich dieser Betrag aus einem garantierten und einem nicht garantierten Teil zusammensetzt. Die unverbindliche Ablaufleistung gibt somit Auskunft über die Höhe des Auszahlungsbetrags unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Überschusssätze. Die garantierte Ablaufleistung besteht aus der zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses vereinbarten Versicherungssumme sowie der garantierten Verzinsung, die ebenfalls bereits in der Police ausgewiesen ist. Der nicht garantierte Teil besteht aus der sogenannten Überschussbeteiligung, häufig auch als Gewinnbeteiligung bezeichnet, die der Versicherer abhängig von den Bedingungen am Kapitalmarkt jährlich anpassen kann. Damit sind sowohl Erhöhungen als auch Absenkungen des Auszahlungsbetrages am Versicherungsende möglich. Auskunft darüber erhält der Versicherte durch eine jährliche Überschussmitteilung.