Befristung von Renten

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Witwen- und Witwerrenten, Erziehungsrenten und Waisenrenten nur bis zu einem im Rentenbescheid genannten Zeitpunkt befristet geleistet (Befristung von Renten). Aus diesem Grund wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der Regel nur auf Zeit und somit befristet bezahlt.